1. Perfeccta Financial Services GmbH erbringt auf Kundenwunsch Dienstleistungen rund um den Druck und Versand von Kunden-Rechnungen, die elektronische Überwachung des Zahlungseingangs, die Zahlungszuordnung, die Erstellung von OP-Listen, den Versand von kundeninternen Mahnungen sowie das außergerichtliche Inkasso für unbestrittene und fällige Forderungen.
2. Der Kunde stimmt zu, dass Perfeccta Financial Services GmbH den Anspruch bei Nichteinbringlichkeit an einen Partner-Rechtsanwalt zur weiteren gerichtlichen Betreibung weitergibt. Der Kunde ist verpflichtet, den Anwalt zu unterstützen, und ihn mit den erforderlichen Informationen zu versorgen. Im gegenteiligen Fall sind dem Anwalt dessen Gebühren zu ersetzen. Bei der Betreibung ausländischer Forderungen werden allfällige Anwalts-, Gerichts- und Übersetzungskosten weiterverrechnet.
3. Perfeccta Financial Services GmbH ist berechtigt, die Übernahme oder die weitere Bearbeitung eines Auftrages abzulehnen.
4.1. Eingehende Gelder werden auf das Debitorenkonto des Kunden geleitet bzw. innerhalb von 2 Werktagen an den Kunden abgerechnet und überwiesen.
4.2. Perfeccta Financial Services GmbH betreibt grundsätzlich in der Reihenfolge Kosten und Auslagen, Kapital, Zinsen.
4.3. Alle Direktzahlungen, sonstige Forderungsminderungen, sowie Vereinbarungen mit dem Schuldner sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen der Perfeccta Financial Services GmbH zu melden. Bei verspäteter Meldung haftet der Kunde für die nach Fristablauf entstandenen Inkassokosten. Weiters ist der Kunde verpflichtet, Direktzahlungen auf Verlangen der Perfeccta Financial Services GmbH an diese weiterzuleiten.
4.4. Perfeccta Financial Services GmbH haftet nicht für die Verjährung einzelner Forderungen.
5. Bei der außergerichtlichen Betreibung der Forderungen entstehen dem Kunden keine Kosten, sondern wird der Aufwand von Perfeccta Financial Services GmbH durch eingebrachte Kosten und nach Vereinbarung durch Verzugszinsen vom Schuldner gedeckt (Ausnahme Überwachungs- und Dubioseninkasso).
6. Dubisoseninkasso: Bei Aufträgen über bereits gerichtlich betriebene oder verjährte Forderungen, sowie bei Weiterbearbeitung der von der Perfeccta Financial Services GmbH als uneinbringlich berichteten und ausgebuchten Forderungen wird dem Kunden eine Erfolgsprovision iHv 20% von den zu Gunsten des Kunden eingehenden Geldern (auch Direktzahlungen) verrechnet.
7. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, um die der Perfeccta Financial Services GmbH gebührenden Vergütungen gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996 in der jeweils gültigen Fassung vollständig einbringlich zu machen.
8. Vorsteuerabzugsberechtigten Kunden wird die Umsatzsteuer aus den eingebrachten Gebühren in Rechnung gestellt.
9. Der Perfeccta Financial Services GmbH steht bei außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibung inländischer Forderungen ebenfalls ein Kostenersatz in Höhe der berechenbaren Verzugszinsen sowie Schuldnergebühren und sonstigen gesetzlich festgelegten Gebühren zu, wenn
9.1. die Forderung nicht zu Recht besteht.
9.2. der Kunde vom Schuldner direkt durch Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen – auch nach einem Bearbeitungsstopp – entschädigt wird. Der Kunde wird Perfeccta Financial Services GmbH über derartige Leistungen des Schuldners unverzüglich informieren, sodass Perfeccta Financial Services GmbH eine Rechnung legen kann.
9.3. der Kunde ein anderes Inkassobüro oder einen sonstigen Dritten beauftragt.
9.4. der Kunde die Bearbeitung stoppt.
9.5. der Kunde keine weitere Weisung erteilt.
10. Perfeccta Financial Services GmbH wird den Zeitpunkt der Betreibungseinstellung im Einvernehmen mit dem Kunden festlegen. Damit ist die Leistungserbringung abgeschlossen.
11. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass Perfeccta Financial Services GmbH nach eigenem Ermessen bei Erfolglosigkeit der Inkassoschritte einen Rechtsanwalt/Vertrauensanwalt mit der Erstellung und Versendung einer Anwaltsmahnung beauftragt. Diesfalls verpflichtet sich der Kunde, über erste Aufforderung eine Anwaltsvollmacht zu unterfertigen. Wird ein Vertrauensanwalt mit der Klagsführung beauftragt, so sind Barauslagen/Pauschalgebühren oder ggf. Kostenvorschüsse nach Vorschreibung innerhalb von 5 Werktagen zu erstatten.
12. Mit Erteilung des (Inkasso)Auftrages erklärt der Kunde ausdrücklich, ein überwiegendes, berechtigtes Interesse an der Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten im Sinne der DSGVO zu haben und ist mit der Verarbeitung und Übermittlung durch Perfeccta Financial Services GmbH einverstanden. Der Kunde ist mit einer gesetzlich zulässigen Verarbeitung der Daten der Schuldner sowie der Inkassodaten (insb. Beginn, Ende, Höhe, Status der Verbindlichkeit etc.) seitens der Perfeccta Financial Services GmbH sowie bei Bedarf durch die CRIF GmbH einverstanden.
13. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der übergebenen Forderung. Perfeccta Financial Services GmbH ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner abzuschließen.
14. Perfeccta Financial Services GmbH haftet nur für die sorgfältige Auswahl der Auskunftsunternehmen, nicht aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft bzw. Folgeschäden.
15. Falls irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig ist, ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben jedenfalls unberührt. Sondervereinbarungen und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
16. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 1010 Wien, Österreich.